Es gibt keine stichhaltige wissenschaftliche Begründung für den Versuch, die Ausbreitung des Coronavirus durch zentrale staatliche Planung mit einem massiven Eingriff in die Grundrechte zu unterbinden.
Unter utilitaristischen Kriterien erweist sich, dass die durch die staatlichen Zwangsmassnahmen wie ein Lockdown und dergleichen verursachten wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Folgeschäden um ein Vielfaches an verlorenen Lebensjahren höher sind, als die Lebensjahre, die durch solche Massnahmen in der akuten Situation gerettet werden könnten. Unter deontologischen Kriterien gibt es keine Berechtigung dafür, in der vorliegenden, akuten Situation der Ausbreitung des Coronavirus Grundrechte auszusetzen und sich durch technokratische Planung des gesellschaftlichen bis hin zum familiären Leben über die Würde der betroffenen Menschen hinwegzusetzen.
Statt fundierter Wissenschaft erleben wir hier ein Wiedererstarken des Szientismus und seines politischen Gebrauchs — der Idee, dass es ein naturwissenschaftliches Wissen gibt, das auch den Menschen und alle Aspekte unserer Existenz umfasst, und dass sich die Gesellschaft gemäss diesem Wissen planen und gestalten lässt. Dagegen ist Aufklärung geboten im Sinne eines Ausgangs aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit, in die unsere Gesellschaft durch eine unheilige Allianz aus angeblichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und politischen Zwangsmassnahmen hineinzulaufen droht.
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