Befürworter der Drogenlegalisierung förderten deren Konsum und gefährdeten die Gesundheit und das Leben vor allem jugendlicher Mitbürger, wird oft behauptet. Sollte der Konsum von Drogen verboten bleiben, weil er schädlich ist?
Drogen haben zurecht ein schlechtes Image. Sie vernebeln und trüben die Sinne, reduzieren die Urteilsfähigkeit, lassen Menschen Dinge tun, die sie im nüchternen Zustand bereuen und stellen für den Körper eine manchmal irreparable Belastung dar. Im besten Fall ermöglichen sie eine Flucht aus der als unangenehm empfundenen Realität, im schlechten Fall führen sie in die Abhängigkeit, die Sucht und den frühen Tod. Weltweit werden jährlich 750 000 direkte oder indirekte Todesfälle auf den Konsum illegaler Drogen zurückgeführt. Das sind fast doppelt so viele wie bei Mordfällen.
Warum also nicht einfach gleich alle Drogen verbieten, wenn doch ein medizinischer Nachweis und ein gesellschaftlicher Konsens über deren Schädlichkeit bestehen? «Gut gemeint» ist leider auch auf dem Feld der Drogenbekämpfung nicht gleichzusetzen mit «gut gemacht». Es wäre eine Illusion anzunehmen, dass man Armut oder Waffen im Gesetz verbieten könnte und so alle Menschen auf wundersame Weise in wohlhabende Bürger verwandeln oder gewaltsame Konflikte in einer Gesellschaft einfach verbannen könnte. Genauso unmöglich ist es, Drogen gesetzlich zu verbieten und sie damit zum Verschwinden zu bringen.
Wird der Handel mit Drogen verboten, so wandert dieser einfach auf den unkontrollierten Schwarzmarkt ab. So verwerflich und verantwortungslos man den Konsum von Drogen finden mag: Er findet rege statt und ist eine Realität, der man ins Auge sehen muss. Weltweit konsumieren nach aktuellen Schätzungen über 300 Millionen Menschen illegale Drogen. In den letzten 20 Jahren hat sich allein in der Schweiz der Konsum von Cannabis, Kokain und Ecstasy im Verhältnis zur Bevölkerung mehr als verdoppelt. Auf diesem zum grössten Teil von der organisierten Kriminalität beherrschten Schwarzmarkt werden dann mitunter Produkte von zweifelhafter und unüberprüfbarer Qualität gehandelt, ohne dass Konsumenten sich dagegen auf rechtlichem Weg wehren könnten, wenn sie einen entsprechenden Mangel feststellen. Durch den Kauf einer Droge haben sich die Konsumenten ja in die Illegalität katapultiert und können nicht einfach gegen den Verkäufer klagen, zumal sie sich ja sonst selbst als Kriminelle outen und rechtlich verfolgt würden.
Auch steigt die Gefahr von Gesundheitsschädigungen, weil aufgrund der intransparenten Produktions- und Absatzwege unklar ist, woher die Produkte stammen und was sie tatsächlich enthalten. Es gibt in einem solchen Regime keinen freien, offenen Wettbewerb, bei dem verschiedene Anbieter mit ihrer Reputation und Transparenz zu überzeugen wüssten. In der Illegalität ist nachverfolgbare Transparenz und Offenheit nahezu unmöglich, zumal dies ein Einfallstor für die Drogenbekämpfungsbehörden wäre, die so den entsprechenden Produzenten und Händlern auf die Schliche kämen. Drogenprohibition schadet also in erster Linie den Konsumenten, die dann hilflos den Produzenten und Händlern ausgeliefert sind.
Ein Verbot von Drogen kann zudem den Konsum attraktiver machen. Die Anziehungskraft des Verbotenen wirkt gerade bei manchen Jugendlichen aufgrund des Verlangens, das Unbekannte und schwierig zu Erreichende kennenzulernen. Verbotenes weckt erst recht den Drang, erleben zu wollen, wie sich das Verbotene anfühlt.
Trotz Verboten konnte der Konsum historisch gesehen nicht reduziert werden – im Gegenteil, er nimmt im Fall der «Freizeitdrogen» kontinuierlich zu. Auch staatliche Eingriffe zur Eindämmung des Nikotin- und Alkohol-Konsums zeigten keine Wirkung. Dies veranschaulicht etwa der «Nanny State Index»: Es besteht demnach kein Zusammenhang zwischen einer starken regulatorischen Intervention im Nikotin-Bereich und niedrigeren Raucherraten. Ebenso wenig zwischen einem hohen Grad an Alkohol-Regulierung einerseits und niedrigeren Alkoholkonsumraten oder Alkoholexzessen andererseits. Wer sich also durch eine restriktive Gesetzgebung eine Eindämmung des Drogen-Konsums und damit eine höhere Lebenserwartung erhofft, gibt sich Illusionen hin.
Die einzige Korrelation, die der «Nanny State Index» zwischen der Lebenserwartung und anderen Variablen findet, ist der wirtschaftliche Wohlstand. Der statistisch signifikante Zusammenhang zwischen Lebenserwartung und Bruttoinlandsprodukt deutet darauf hin, dass gesundheitspolitische Aktivisten besser wirtschaftliches Wachstum anstreben sollten, anstatt zu versuchen, das persönliche Verhalten durch Zwangsmassnahmen zu kontrollieren.
Es stellt sich aber auch aus einer anderen ethischen Perspektive die Frage, mit welcher Rechtfertigung der Staat eigentlich den Handel und den Konsum von Drogen unter mündigen Erwachsenen strafrechtlich verfolgen darf. Denn genau genommen macht die Prohibition von Drogen Handlungen zu einem Verbrechen, mit denen man weitestgehend ausschliesslich sich selbst schadet.
Alternative Ansätze wollen oftmals zwar den Konsum von Drogen legalisieren, jedoch den Handel damit weiterhin verbieten. Doch auch ein Händler kann seine Produkte ausschliesslich an Menschen verkaufen, die diese aus eigenen Stücken nachfragen. In einer freien Gesellschaft hat prinzipiell jeder das Recht, mit seinem Körper das anzustellen, was er möchte. Aus dieser Perspektive soll das Augenmerk vor allem auf dem Jugendschutz und der Aufklärung über die Schädlichkeit der Produkte liegen – analog dem Alkohol- oder Tabakkonsum.
Manchmal wird staatliche Drogenprohibition auch mit dem Hinweis auf die möglicherweise steigenden Kosten des Gesundheitswesens und des Sozialstaates gerechtfertigt. In der Tat ist es unethisch, wenn jene, die dem Drogenkonsum nicht verfallen, die Kosten für die Therapie der Drogensüchtigen zwangsweise zu finanzieren haben. Denn damit werden jene bestraft, die ihre eigenen Körper – den richtigen Prinzipien folgend – nicht mit Drogen vergiftet und dadurch die individuellen Folgekosten eines Drogenkonsums vermieden haben. Dies setzt völlig falsche Anreize. Das ist aber kein Problem, das dem Drogenkonsum und -handel angelastet werden kann, sondern dem Wohlfahrtsstaat, der ganz grundsätzlich zweifelhaftes Verhalten und fehlende Eigenverantwortung belohnt.
Eine weitere nachteilige Folge des Verbots von Drogen ist, dass die knappen Ressourcen der staatlichen Verbrechensbekämpfung zu einem grossen Teil auf opferlose Verbrechen angesetzt werden. 2017 etwa waren in der Schweiz von den insgesamt 78 184 Zuwiderhandlungen gegen das Strafgesetz 34 546 sogenannte Betäubungsmitteldelikte – also fast die Hälfte. Diese Prioritätensetzung bewirkt, dass letztlich unnötig hohe Kosten ohne nachgewiesene abschreckende Wirkung verursacht und ansonsten anständige Bürger in die Kriminalität abgedrängt werden.
Anstatt Drogen zu verbieten, würde man besser durch eine Entstaatlichung der Drogenpolitik und präventive Massnahmen der Zivilgesellschaft die Eigenverantwortung stärken, um der organisierten Kriminalität den Boden unter den Füssen wegzuziehen und die Gefahren des Drogenkonsums zu reduzieren.