Der Wohlstand einer Gesellschaft kann nur durch die folgenden Vorgänge erhöht werden:
Erstens durch den freiwilligen Abschluss von Verträgen unter Wahrung der Eigentumsrechte, aus denen alle involvierten Parteien einen Nutzen ziehen. Verträge werden nur abgeschlossen, wenn die Vertragsparteien erwarten, dass sie sich damit besser stellen. Ein Kaufvertrag etwa kommt nur zustande, weil die Vertragsparteien das jeweils andere Gut höher schätzen, als dasjenige, das sie herzugeben bereit sind. Wer beim Pizzaiolo eine Pizza für 20 Franken erwirbt, schätzt die Pizza in diesem Moment als wertvoller für ihn ein als die 20 Franken (z.B. weil er Hunger hat). Der Pizzaiolo hingegen schätzt in diesem Moment die 20 Franken mehr als die Pizza (weil sein Hunger womöglich bereits gestillt ist und er Geld für die Ausbildung seiner Tochter auf die Seite legen will). Sonst würde er die Pizza nicht hergeben. Der Wohlstand beider Vertragsparteien ist gewachsen, weil beide nun über Güter verfügen, die sie als wertvoller einschätzen als die hergegebenen Güter. Der Wert einer Sache steckt eben nicht in der Sache selbst, sondern in der individuellen Bewertung, inwiefern diese Sache der persönlichen Zielerreichung dienlich ist.
Zweitens erhöht Arbeitsteilung und Spezialisierung den Wohlstand. Warum? Wir alle haben unterschiedliche Talente, Fähigkeiten und Begabungen. Wenn wir uns die anfallenden Arbeiten aufteilen und uns auf das spezialisieren, was wir besonders gut können oder woraus wir eine besonders grosse Befriedigung ziehen, ist allen gedient. Denn so haben wir mehr Freude an unserer Arbeit und können andererseits die Gesamtproduktivität steigern. Natürlich ist es eine wesentliche Voraussetzung, dass Menschen frei miteinander tauschen können, um die eigenen Leistungen auf dem Markt anbieten zu können und jene Güter nachzufragen, die sie selbst nicht herstellen. Ohne wirtschaftliche Freiheit würde das also nicht funktionieren.
Drittens kann der Wohlstand der Gesellschaft auch durch Sparen und Investieren erhöht werden. Wenn erwirtschaftete Mittel nicht unmittelbar in den Konsum fliessen, können diese investiert werden, um die Güterproduktion in der Zukunft zu erhöhen – etwa durch ausgeklügeltere Produktionsmethoden oder stärkere Maschinen. Durch den Verzicht des sofortigen Konsums kann das Konsumpotenzial (und damit der Wohlstand) in der Zukunft erhöht werden.
Welche Rolle spielen Innovationen in diesem Wohlstandsbildungsprozess? Innovation ist für sich genommen nicht zwingend ein wohlstandserhöhender Faktor. Denn wenn Innovationen z.B. keine menschlichen Bedürfnisse befriedigen, so sind sie eine nutzlose Verschwendung knapper Ressourcen und reduzieren den Wohlstand. Gleiches gilt, wenn der Staat Innovationen mit Mitteln fördert, die er anderen zuvor unter Androhung oder Anwendung von Gewalt abgenommen hat. In diesem Fall ist nicht klar, ob unter dem Strich ein Wohlstandsgewinn oder ein Wohlstandsverlust resultiert. Denn im Gegensatz zu objektiven Messgrössen wie Meter und Liter, ist Nutzen immer etwas Subjektives. Verschiedene Nutzen von verschiedenen Personen können nicht miteinander verglichen oder gegeneinander aufgewogen werden, weshalb der Utilitarismus eine irregeleitete und scheinwissenschaftliche Denkweise ist.
Innovation kann nichtsdestotrotz eine wichtige Rolle im Wohlstandsbildungsprozess spielen. Innovationen können zum Beispiel dafür sorgen, dass die Produktivität eines Gutes, für das eine echte Nachfrage besteht, erhöht werden kann. In anderen Worten: Wenn es dank einer technischen Innovation neu leistungsstärkere Maschinen gibt, die z.B. für eine ergiebigere Ernte sorgen, so ist zu erwarten, dass die Produktpreise aufgrund des gestiegenen Angebots fallen. Fallende Produktpreise bedeuten, dass die Konsumenten einen geringeren Anteil ihres Einkommens für den Erwerb dieses Gutes aufwenden müssen. Damit bleiben mehr Ressourcen für die Befriedigung weiterer Bedürfnisse übrig. Und je mehr Bedürfnisse befriedigt werden können, desto stärker steigt der Wohlstand.
Innovationen können aber zum Beispiel auch Märkte effizienter machen, indem sie Transaktionskosten reduzieren. Plattformen wie z.B. Uber und Airbnb haben es Anbietern und Nachfragern nach Transport und Übernachtungsmöglichkeiten einfacher gemacht, zueinander zu finden. Innovationen können also auch die Anzahl abgeschlossener Verträge erhöhen und damit den Wohlstand.
Wo liegt das Problem?
Wir haben gesehen, dass Innovationen den Wohlstand unter bestimmten Bedingungen anheben können. Diese Bedingungen sind die Freiwilligkeit in ihrem Entstehungsprozess und ihre Ausrichtung auf menschliche Bedürfnisse, die auf freien Märkten zum Ausdruck gebracht werden. Ein Blick auf die heutige Situation offenbart, dass wir von diesem Ideal weit entfernt sind.
- Der Staat mischt als Innovator mit: Sobald der Staat sich in den Bereich der Forschung und Entwicklung begibt, ist nicht mehr klar, ob er damit einen gesellschaftlichen Nutzen stiftet oder Wohlstand vernichtet. Denn für Forschung und Entwicklung sind Ressourcen vonnöten: Löhne für Forscher, Gelder für Experimente, Studien etc. Es gibt für den Staat keinen anderen Weg, als diese Ressourcen jemand anderem unter Androhung oder Anwendung von Gewalt wegzunehmen. Was also sicher festgestellt werden kann ist: (1) Staatliche Forschung ist unethisch. Und (2): Der Staat reduziert auf jeden Fall den Nutzen all jener, die er enteignet. Der Nutzen für die Allgemeinheit, der bestenfalls durch gewaltsam ermöglichte Innovationen entsteht, ist ungewiss und kann nicht gegen den angerichteten Schaden aufgewogen werden, wie wir zuvor gesehen haben.
- Der Staatsapparat fördert primär den eigenen Machterhalt, nicht den Wohlstand der Menschen: Staatliche Forschungsgelder werden von Staatsakteuren ausgegeben. Erfahrungsgemäss werden tendenziell jene Projekte gefördert, die den Interessen der Staatslenker dienen und weniger jenen der Allgemeinheit. Ein anschauliches Beispiel war die Sowjetunion, die die meisten Forschungsgelder ins Militär und in die Weltraumforschung gesteckt hatte. Sie schickte sogar den ersten Menschen ins Weltall, um auf dem internationalen Parkett Prestige zu erlangen und den Sozialismus als fortschrittlich darzustellen. Gleichzeitig waren in der Sowjetunion viele Regale in Lebensmittelläden leer und die Bevölkerung litt unter Armut und Hunger. Staatliche Forschung dient oft den Mächtigen, nicht denjenigen, denen das Geld abgenommen wurde. Das ist nicht nur in totalitären, sondern auch in weniger invasiven Staaten so.
- Geistige Eigentumsrechte behindern den Fortschritt: Obwohl der Schutz des geistigen Eigentums in Form von Patenten oder Urheberrechten als Innovationsbooster angesehen wird, ist das Gegenteil der Fall. Patente mögen zwar für die Anbieter einen zusätzlichen Anreiz für die Entwicklung neuer Produkte darstellen. Doch die negativen Effekte werden massiv unterschätzt. Patente verleihen einem Anbieter exklusive Rechte. Sie stellen eine Art Wettbewerbsverbot in einem bestimmten Marktbereich dar. Diese künstliche Monopolstellung hat in der Regel höhere Preise für die Konsumenten zur Folge und verhindert wettbewerbsbedingte Qualitätsverbesserungen. Während physisches Eigentum in einer freien Gesellschaft so weit wie möglich geschützt werden muss, um den Wohlstand zu vergrössern, verhält es sich beim geistigen Eigentum gerade umgekehrt. Je stärker die Weiterverbreitung von Ideen staatlich unterdrückt wird, desto weniger wahrscheinlich wird das Anwachsen des Wohlstands. Denn meistens entsteht Innovation dann, wenn neuartige Kombinationen bestehender Ideen gebildet werden.
- Wissensanmassung: Technokraten sind, so fortschrittlich sie sich auch präsentieren mögen, Feinde der offenen Gesellschaft. Sie massen sich an, ganz genau zu wissen, welcher Fortschritt und welche Innovationen im Interesse der Allgemeinheit seien und welche nicht, obwohl ein solches Wissen ohne das Zulassen von freien Märkten nicht eruiert werden kann. Anstatt die Allgemeinheit selbst darüber entscheiden zu lassen, welche Innovationen sie schätzt und unterstützen will – z.B. indem man die Bürger ihr Geld selbst für freiwillige Kauf- und Investitionsentscheide ausgeben lässt – greifen Technokraten mit den Zwangsmitteln des Staates ein, um ihre ganz eigene Vision der Gesellschaft durchzuboxen. Das mag einigen Sonderinteressen zudienen, schadet aber der Allgemeinheit.
Liberale Vision
Lebensverbesserende Innovationen, die in der Geschichte der Menschheit hauptsächlich den Fortschritt erzeugt haben, waren kaum je das Ergebnis einzelner brillanter Erfinder, wie wir uns das vereinfacht vorstellen. Neue nützliche Produkte und Dienstleistungen entstehen meistens nicht aufgrund eines einzelnen revolutionären Einfalls eines Genies aus dem Nichts heraus.
Vielmehr sind Innovationen – das hat der Wissenschaftsautor Matt Ridley in seinem Buch How Innovation works aufgezeigt – das Resultat offener Prozesse von Versuch und Irrtum, an denen unzählige Menschen auf freien Märkten beteiligt sind. Innovationen entstünden, so Ridley, «wenn Ideen Sex miteinander haben.» Damit das geschehen kann, muss die Gesellschaft offen sein und bleiben. Entscheidend ist eine Umgebung der intellektuellen Freiheit, der Meinungsäusserungsfreiheit, der Forschungsfreiheit, der wirtschaftlichen Freiheit sowie das Vorhandensein vieler dezentraler Finanzierungsquellen zur Realisierung allerlei unternehmerischer Ideen.
Wir müssen also wegkommen von grossangelegten technokratischen Masterplänen, bei denen sich die Sozialingenieure einbilden, sie wüssten ganz genau, welche Innovationen es nun voranzutreiben gelte. Vielmehr gilt es, den Staatsapparat abzubauen und zu reduzieren, damit technokratische Dystopien wie der «Great Reset», der «Green New Deal» oder die «Agenda 2030» nicht mit den Zwangsinstrumenten des Gewaltmonopols in die Realität umgesetzt und «top down» verordnet werden können. Schaffen wir es, dem Staat den Grossteil seiner Mittel zu entziehen und damit sein Bedrohungspotenzial zu reduzieren, könnte auch die technokratische Gefahr gebannt werden. Die Forschung und Entwicklung könnte damit wieder in den Dienst der Gesellschaft gestellt werden, anstatt lediglich einer kleinen machthungrigen Elite zu dienen.
Um die persönliche Freiheit eines jeden zu bewahren, sind Eigentumsrechte im Bezug auf den eigenen Körper und die physischen Besitztümer zentral. Bei einer Idee, einem Rezept, der Entdeckung eines technischen Verfahrens oder einem Lied liegen die Dinge anders. Diese sind nicht knapp und deshalb kein Gut. Jedermann kann die Idee für sich nutzen, ein Rezept nachahmen oder ein Lied nachsingen, ohne dass dadurch die Freiheiten desjenigen behindert werden, der das Lied komponierte, der auf die gleiche Idee kam oder das Rezept als erstes niederschrieb. Der Nachahmer, Weiterentwickler oder Verbesserer fährt dadurch keinen direkten Angriff auf den Besitz oder Körper des Erfinders, wie es der Praxeologe Andreas Tiedtke auf den Punkt brachte:
«Wenn einer ein Rad entwirft und seine Mitmenschen sehen das Rad und ahmen es nach, dann schädigen diese nicht den, der das Rad zuerst gebaut hat. Wenn ich eine Idee habe, die jemand anders nachahmt, dann verschwindet die Idee bei mir nicht, er erhält sie nicht auf meine Kosten, anders also als bei sachlichem Besitz, der in dem Sinne knapp ist, dass sich verschiedene Verwendungen ausschliessen können. Wenn B dem A das Rad stiehlt, dann ist das eine Pareto-Verschlechterung: Jetzt hat B das Rad, aber A nicht mehr. Wenn B das Rad nachbaut, das A gebaut hat, dann hat A sein Rad immer noch. Es ist eine Pareto-Verbesserung. B gewinnt durch sein Handeln, aber nicht auf Kosten des A.
‹Geistiges Eigentum› bedeutet also, das Nachahmen eines ‹Rezepts› (im weitesten Sinne) durch feindliches Handeln zu verhindern. Natürlich kann jeder sein Rezept in seinem Tresor geheim halten, wenn ihm das etwas nützt, um eine Nachahmung zu verhindern, ohne hierdurch feindlich zu handeln. Er kann auch sein Laboratorium versteckt und verschlossen halten. Aber sofern das ‹Rezept› (der Bauplan, die Komposition, die Rezeptur etc.) durch Analyse oder Anschauung herausgefunden werden kann, müssten die potenziellen Nachahmer bedroht werden, um überhaupt erst ‹geistiges Eigentum› zu erzeugen.»
Deshalb gibt es für den Staat keinen legitimen Grund, bestimmten Innovatoren staatliche Vorteile in Form von Monopolrenten zu verschaffen. Er soll auch nicht andere Innovatoren, die eine Idee aufgreifen, weiterentwickeln oder verbessern, gewaltsam an ihrer Arbeit hindern. Das stellt einen unzulässigen Eingriff in die Freiheitsrechte dieser Zweitanwender dar. Denn diese können so mit ihrem Körper nicht mehr uneingeschränkt tun, was sie wollen, selbst wenn sie unabhängig vom Erstanwender auf dieselben Ideen gekommen sind.
Gäbe es ohne geistigen Eigentumsrechte noch Innovation?
Es ist nicht ersichtlich, weshalb es ohne staatlichen Patent- oder Urheberprivilegien keine Innovation mehr geben soll. Wenn ein Unternehmer realisiert, dass er seine Kunden effizienter bedienen und Kosten senken kann, indem er z.B. spezifische Chatbots und anderen KI-Tools entwickelt, wird er dies tun. Es spielt keine Rolle, ob andere Unternehmen es ihm nachahmen. Er selbst zieht ja einen Nutzen aus dieser Massnahme, indem er mehr und zufriedenere Kunden hat, die zu günstigeren Preisen bei ihm einkaufen. Wenn andere Unternehmen auch einen Nutzen daraus ziehen, wenn es diese ihm nachmachen, wird dem Ersteinführer kein Schaden zugefügt. Natürlich stünde der Ersteinführer besser da, wenn er alle anderen bedrohen könnte, die sich für ein ähnliches Vorgehen entscheiden. Doch dies geht immer mit einer Schädigung aller anderen einher, was aus liberaler Sicht unzulässig ist.
Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass es ohne Drohung oder Gewalt gegen Nachahmer keine Innovationen mehr gäbe. Der «First-Mover-Effekt» kann dabei auch eine wichtige Rolle spielen. Wer als Erstes ein neues Produkt auf den Markt bringt, wird mit diesem dauerhaft in Verbindung gebracht und verfügt über den Marketingvorteil, das «Original» zu sein. Bis die anderen ihn tatsächlich nachgeahmt haben, kann ein «First Mover» ausserdem höhere Preise verlangen und so die Entwicklungskosten einspielen.
Gäbe es in einer liberalen Gesellschaft einen Markenschutz?
Ja. Zwischen geistigem Eigentum und einem Markenschutz besteht ein entscheidender Unterschied. Eine Marke zeigt an, wer der Hersteller eines Produkts ist. Für viele Kunden stellt dies eine wichtige Information dar, da sie bestimmten Herstellern mehr vertrauen als anderen. Wer Marken fälscht, täuscht die Kunden und bewegt sie zu einer Kaufentscheidung, die sie bei Vorliegen sämtlicher Informationen nicht vorgenommen hätten. Der Täuschende erlangt durch diese Lüge von den Getäuschten etwas, das ihm nicht zusteht. Zudem schädigt der Täuschende den Ruf des Herstellers, unter dessen Name er fälschlicherweise operiert.
Während die Durchsetzung geistigen Eigentums nur aggressiv erfolgen kann, stellen Markenrechtsverletzungen selbst einen Akt der Aggression dar. Da es in einer freien Gesellschaft kein Recht für das Initiieren einer Aggression, aber dafür auf Abwehr solcher Aggression gibt, ist der Markenschutz durchaus harmonisch mit den Prinzipien des Liberalismus vereinbar.
Weg zum Ziel
Folgende Reformen könnten dabei helfen, die Forschung und Entwicklung wieder in den Dienst der Menschen zu stellen, damit Innovationen mit Sicherheit eine positive Wirkung für die Gesellschaft entfalten.
- Keine Forschungssubventionen: Die einzige Legitimation eines staatlichen Zwangsapparates ist es, den gesamtgesellschaftlichen Zwang auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Sobald der Staat jedoch selbst Forschung und Entwicklung betreibt; wenn er Leute bestiehlt, um Forschungsgelder aufzutreiben, so überschreitet er eine Grenze. Der Staat wird durch diesen Akt zu einer illegitimen Instanz. Adäquat wäre deshalb ein Tätigkeitsverbot für den Staat im Bereich der Forschung und Entwicklung. Nur dadurch stellen wir sicher, dass im Dienste der Bürger anstatt im Dienste der Mächtigen geforscht wird. Es gilt also, Art. 64, Abs. 1 der Schweizerischen Bundesverfassung anzupassen, wo es aktuell heisst: «Der Bund fördert die wissenschaftliche Forschung und die Innovation.» Konsequent gälte es dann auch das Forschungsabkommen der Schweiz mit der EU aufzukündigen, mit dem der Schweizer Staat verpflichtet wird, seinen Bürgern unter Androhung oder Anwendung von Gewalt Gelder abzunehmen, um Forschungsprogramme zu finanzieren.
- Keine vom Staat betriebene Forschung: In Art. 64, Abs. 3 heisst es aktuell: «Er [der Bund] kann Forschungsstätten errichten, übernehmen oder betreiben.» Wenn wir Forschung zum Nutzen der Allgemeinheit haben wollen, müssen wir die Forschung in die Sphäre der Marktwirtschaft überführen. Die entsprechende Passage müsste daher so umgeschrieben werden: «Er [der Bund] darf keine Forschungsstätten errichten, übernehmen oder betreiben.»
- Physisches statt geistiges Eigentum schützen: Die Androhung oder Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung geistigen Eigentums ist zu unterlassen. Das Patent- und Urheberrecht sind entsprechend anzupassen. Der Markenschutz ist beizubehalten, weil es hier nicht um den Schutz geistigen Eigentums geht, sondern um Transparenz für die Konsumenten.
Olivier Kessler
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Auszug aus dem Buch Freiheitsdiät: Rezepte für eine fitte Schweiz (Juni 2024) von Olivier Kessler.