Ist in einer Wirtschaftsordnung die Wahlfreiheit gewährleistet, werden Verträge eigenverantwortlich und zum beidseitigen Vorteil abgeschlossen. Dabei bedingt die Chance zum Erfolg auch ein Risiko des Scheiterns. Um unternehmerischen Erfolg nachhaltig zu sichern, bietet der ehrbare Kaufmann «Stakeholdern» wie Mitarbeitern und Lieferanten attraktive Gegenleistungen an, wodurch der Wohlstand aller steigt. Hingegen führt die Legitimierung von Ansprüchen beliebiger Aktivisten zur «Demokratisierung der Wirtschaft», deren Geissel die Welt seit 1991 überwunden glaubte.
Marktmanipulierende Pläne von Behörden zur «Corporate Social Responsibility» (CSR), ebenso wie nötigende Boykott-Aufrufe von selbstgerechten NGOs, umgehen die demokratische Legiferierung und die Wahlfreiheit, letztlich auf Kosten der Konsumenten. Deshalb darf CSR die nationale Judikative trotz moralpolizeilichem Gehabe nicht einmal ergänzen. So liegt es weiterhin in der Verantwortung internationaler Konzerne, ausländische Gesetzesordnungen und Ethik-Vorstellungen mit gutschweizerischer Bescheidenheit zu respektieren.
Nach unvoreingenommener Analyse von CSR bleibt diese ein unrentables Marketing-Instrument, welches höchstens üble Nachrede von NGOs verhindert. Dennoch sind wohltätige Aktivitäten durchaus lobenswert, solange sie dem Willen der Eigentümer entsprechen. Wenn der gesetzestreue Unternehmer seinen Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten Nutzen verschafft, dann hat er seine gesellschaftliche Verantwortung wahrgenommen und kann den verbleibenden Gewinn getrost behalten.
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